Die Verwendung von E-Zigaretten am Arbeitsplatz wirft viele Fragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Arbeitsstättenverordnung. Doch was genau bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Die E-Zigarette hat in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen. Mit der steigenden Nutzung stellt sich die Frage, welchen rechtlichen Rahmen sie am Arbeitsplatz einnimmt.
Im Kontext der Arbeitsstättenverordnung sind bestimmte Kriterien zu beachten. E-Zigaretten erzeugen Dampf, der anders als Tabakrauch ist, jedoch schädliche Stoffe enthalten kann. In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz detailliert und legt Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer fest. Laut dieser Verordnung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Nichtraucher in Arbeitsräumen nicht durch Tabakrauch belästigt werden. Die Debatte darüber, ob dies auch für Dampf von E-Zigaretten gilt, ist noch nicht abschließend geklärt.
Obwohl es keine spezifische gesetzliche Regelung gibt, die den Konsum von E-Zigaretten am Arbeitsplatz explizit behandelt, haben viele Arbeitgeber strikte Richtlinien eingeführt.
Was sagt das Gesetz?
Derzeit sieht das Gesetz keine speziellen Regelungen für E-Zigaretten am Arbeitsplatz vor. Arbeitgeber haben jedoch das Hausrecht und können individuelle Entscheidungen treffen, die das Dampfen am Arbeitsplatz betreffen. Sie können Bereiche definieren, in denen das Dampfen erlaubt oder verboten ist.
Um die Klarheit innerhalb des Unternehmens zu fördern, ist es sinnvoll, eine klare und umfassende Richtlinie bezüglich des Konsums von E-Zigaretten zu entwickeln, die in der Arbeitsstättenverordnung verankert ist. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die die Gesundheit aller Angestellten schützen und fördern.