E-Shisha im Flugzeug: Was Sie wissen müssen vor Ihrer nächsten Reise
Mitnahme von E-Shishas im Handgepäck
Grundsätzlich gelten für E-Shishas ähnliche Regeln wie für andere elektronische Zigaretten. In der Flugzeugkabine dürfen sie oftmals im Handgepäck mitgenommen werden, solange sie den Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft entsprechen. Es empfiehlt sich, die Batterie im Gerät zu lassen und sicherzustellen, dass sie während des Fluges ausgeschaltet bleibt.
Einige Fluggesellschaften haben spezifische Regelungen zur E-Shisha im Flugzeug, die sich unterscheiden können. Daher sollten Reisende vor ihrer Reise immer die jeweiligen Bestimmungen ihrer Airline überprüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Verpacken Sie Ihr Gerät sicher.
- Bewahren Sie zusätzliche Batterien gesondert auf.
- Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften.
Fliegen mit E-Shishas im Aufgabegepäck
Wenn Sie Ihre E-Shisha im Aufgabegepäck transportieren möchten, gibt es einige Sicherheitsvorkehrungen, die Sie beachten sollten. Besonders wichtig ist, dass die Batterie immer herausgenommen und sicher verstaut wird. Batterien stellen ein Brandrisiko dar, und die meisten Fluggesellschaften erlauben nicht, sie in Aufgabegepäck zu transportieren.
Ein Tipp: Bewahren Sie Ihre E-Shisha in einer Schutzhülle auf, um sie während der Reise zu schützen.
Smoking im Flugzeug und auf Flughäfen
Während des Fluges ist das Rauchen von E-Shishas absolut verboten. Es gibt keine Ausnahmen. Flughäfen können jedoch spezielle Bereiche haben, in denen das Rauchen von E-Shishas erlaubt ist, also informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Abflug über solche Bereiche.
Egal ob Sie von Deutschland aus reisen oder in ein anderes Land fliegen, die gleiche Regelung gilt. Sicherheit und die Aufrechterhaltung der Flugzeugvorschriften stehen stets im Vordergrund.